DSGVO und Internes Kontrollsystem
Die seit dem 25.05.2018 anwendbare EU-Datenschutzgrundverordnung stärkt die Rechte jedes Einzelnen. In diesem Zusammenhang war und ist es bis heute für viele Unternehmen unabdingbar bestehende Verarbeitungsprozesse zu hinterfragen sowie gegebenenfalls anzupassen. Technische und organisatorische Maßnahmen bilden die Eckpfeiler der Datensicherheit. Datenschutzverantwortliche benötigen dabei genaue Kenntnis über die jeweiligen Softwareprodukte. Benutzerkonzepte mit verschiedenen Rollen zum Zugriffsschutz, Zugriffskontrollmechanismen, Protokollierungen sowie entsprechende mehrstufige Auswertungen sind hierbei Standardanforderungen.
In einem Internen Kontrollsystem werden technische und organisatorische Regeln methodisch gesteuert und auch überprüft. Im Kern geht es um das Einhalten von definierten Richtlinien zur vollständigen, systematischen und rechnerisch korrekten Erfassung von Geschäftsvorfällen sowie der Abwehr von möglichen Schäden durch das eigene Personal oder Dritte. Gerade aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung von Daten, der Automatisierung von Prozessen sowie der externen Bedrohungslage wird ein Internes Kontrollsystem für viele Unternehmen immer wichtiger.
Konkrete Beispiele wären die Überprüfung von Sach- oder Personenkonten auf bestimmte Parameter in Bezug auf die Inhalte, den Änderungszeitraum oder den Nutzer, welcher Änderungen vorgenommen hat.
Bei beiden Themen können wir Sie umfangreich über die Möglichkeiten in Verbindung mit den von uns betreuten Softwareprodukten beraten.
Ansprechpartner: Daniel Härtelt, Tel.: 0351 - 838 78 71