26. März 2020

Die Bundesländer haben im Zusammenhang mit der Corona-Krise den Unternehmen in Deutschland eingeräumt, die in diesem Jahr bereits bezahlten Beträge für die Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuervorauszahlungen zurück zu erstatten.

Die Sondervorauszahlungen sollen in mehreren Bundesländern (u.a. auch Sachsen) erstattet werden.

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